Nachdem du also den Hauptwohnsitz gemeldet hast musst du nur noch den Antrag auf Ausbildungsbeihilfe in der "INFOtake" am Campus (gegenüber der Abbe-Mensa) ausfüllen. Bring einfach deinen Personalausweis und deine Thoska mit und schon erhälst du das kurze Formular.
Übrigens: Diese Ausbildungsbeihilfe ist ein freundlicher Service der Stadt Jena. Viele andere Orte verlangen eine Zweitwohnsitzsteuer für jeden, der nicht den Hauptwohnsitz wählt.
Mit Zweitwohnsitz dürfen sich nur diejenigen anmelden, die ihre Wohnung unregelmäßig nutzen. Wer jedoch seinen Lebensmittelpunkt mit einer Wohnung in die neue Stadt verlegt, muss sich entsprechend mit Hauptwohnsitz anmelden.
Allerdings will die Aufrechterhaltung und Ausweitung dieser Angebote auch finanziert werden. Und hier kommst du ins Spiel. Denn für jeden mit Hauptwohnsitz gemeldeten Bürger bekommt die Stadt Mittelzuweisungen von Bund und Land. Für mit Nebenwohnsitz gemeldete Bürger erhält sie diese Mittel nicht. Wenn du nun also deinen Lebensmittelpunkt nach Jena verlegt hast, so ist es auch fair, dich hier mit Hauptwohnsitz anzumelden. So trägst du jeden Tag dazu bei, dass Jena auch weiterhin mehr zu bieten hat.
Steuerbegünstigungen der Eltern
Wenn du unter 25 Jahre alt bist und nicht mehr als 7.000 Euro im Jahr verdienst, gehörst du zu den „steuerbegünstigten“ Kindern in Deutschland. Das heißt, deine Eltern bekommen steuerliche Vorteile, welche den Kinderfreibetrag, den Haushaltsfreibetrag, den Ausbildungsfreibetrag, das Kindergeld und die Eigenheimzulage einschließen.Eine Hauptwohnsitzänderung hat jedoch keinerlei Auswirkungen auf diese Begünstigungen, da z.B. Kindergeld unabhängig vom Wohnort gezahlt wird.
Wohngeld der Eltern
Falls deine Eltern Wohngeld bekommen, hat die Ummeldung des Hauptwohnsitzes keine Auswirkung auf die Zahlung, da es ebenfalls ortsunabhängig ist.Haftpflichtversicherung
Solange man nicht wirtschaftlich selbstständig ist, also selbst regelmäßiges Einkommen hat, ist man in den meisten Fällen bei den Eltern haftpflichtversichert. Nur Studierende, die bereits eine Ausbildung absolviert haben, müssen sich selbst versichern. Daran ändert der Hauptwohnsitzwechsel nichts. Am besten in die Versicherungspolice deiner Eltern schauen oder von der Versicherung schriftlich bestätigen lassen.Rechtsschutzversicherung
Die meisten Verträge schließen das Kind bis zu seinem 25. Lebensjahr oder länger mit ein. Dabei ist es unwichtig, ob du den Hauptwohnsitz nach Jena verlegst. Auch hier gilt, dass sich nur Studierende selbst versichern müssen, die bereits eine Ausbildung absolviert haben.Hausratversicherung
Egal, wo du deinen Hauptwohnsitz angemeldet hast, meist ist die Studentenwohnung eh nicht durch die Eltern mit versichert – falls doch, umso besser! Deine Eltern können aber ihre Versicherungssumme erhöhen und ein zusätzliches Zimmer versichern lassen. Nur Studierende, die bereits eine Ausbildung absolviert haben, müssen ihren Hausrat selbst versichern.Krankenversicherung
Wenn du unter 25 Jahre alt bist und kein eigenes Geld verdienst, bist du automatisch in die Familienversicherung deiner Eltern eingeschlossen. Dabei ist es ebenfalls völlig unbedeutend, wo du deinen Haupt- bzw. Nebenwohnsitz hast.Kfz-Anmeldung
Durch die seit März 2007 geltende neue Fahrzeugzulassungsverordnung bringt eine Anmeldung zum Hauptwohnsitz eine Ummeldungspflicht des Kfz mit sich – wenn das Auto auch an diesem Ort am meisten genutzt wird. Im Gegenzug erhältst du jedoch die Möglichkeit auf einen Anwohnerparkplatz.Bafög-Höhe
Die Ummeldung nach Jena hat keine Auswirkungen auf die Höhe des Bildungszuschusses.Personalausweis/Reisepass
Dokumente wie der Personalausweis oder der Reisepass müssen nur dann neu am Hauptwohnsitz beantragt werden, wenn die alten Dokumente ablaufen. Bis dahin bekommst du kostenlos einen Aufkleber über die alte Adresse.GEZ
Wenn jemand seinen Wohnsitz in jeglicher Form ändert wird die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) über diesen Wechsel informiert und stellt daraufhin eine Anfrage, ob sich Änderungen ergeben haben.Dabei ist es aber nicht von Bedeutung, ob du hier den Haupt- oder
Nebenwohnsitz meldest – die GEZ stellt diesbezüglich keine
Unterscheidung und fragt, ob an beiden, an einem, oder an keinem
der Orte Geräte vorhanden sind.
Sonstige Zuschüsse
Auch für Baukindergeld, Eigenheimzulage und Wohnungsbau-förderung hat die Ummeldung keinen Einfluss, wenn der Neben-
wohnsitz bei den Eltern bleibt.










